Datenschutz im Verein
Die EU-Datenschutzverordnung ist zum 25.05.2018 zwingend anzuwenden.
Seit der Verabschiedung 2016 bemühen sich viele Stellen, uns die Rechte, Pflichten und Anforderungen näher zu bringen. Hier eine Auflistung der Themen und Informationen, auf die ich bisher gestoßen bin: Erst als Mindmap und anschließend als HTML-Codes mit Links auf die Quellen.
[pdf-embedder url=“http://urra01.bn-paf.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/05/Datenschutz-im-Verein.pdf“ title=“Datenschutz im Verein“]
- ~ Anforderungen
- Homepage
- DV-System
- Sicherheitskonzept
- Zugriffsschutz
- Verschlüsselung
- Backup
- Zugang zum Computer
- Internet-Zugang
- Cloud-Nutzung
- Daten
- Software
- Sicherheitskonzept
- Personal
- Datenverarbeiter
- Datenschutzvereinbarung §5 B D S G
- Admin
- Datenschutzvereinbarung §5 B D S G
- Fernmeldegeheimnis §88 TKG
- Datenverarbeiter
- Dokumentation
- Wer verarbeitet
- Welche Daten
- Warum
- Wie lange
- Einwilligungserklärung
- Art und Umfang
- Ziel
- Widerrufsrecht
- Recht auf Auskunft
- Recht auf Löschung
- Verträge
- Auftragsdatenverarbeitung
- Funktionsübertragung
- Videoüberwachung
- Mailversand
- Informationsquellen
- Personenbezogene Daten sind z.B.
- Adresse
- ~ Foto
- Bild (Einschränkung)
- EXIF-Daten
- Religionszugehörigkeit
- Geburtstag
- Äußerliche Merkmale
- Finanzielle Situation
- Geo-Daten
- Mailadresse
- Familienstand
- Muster