Kategorie: Datenschutz im Verein

  • Datenschutz im Verein, Kochbuch für Neueinsteiger

    Diese Information stelle ich ohne jegliche Gewähr zur Verfügung.
    Der Beitrag kann unvollständig sein und Fehler enthalten. 

    Betreiben Sie eine Internetseite und wollen Sie die Datenschutzerklärung einfügen, dann besuchen Sie mal diese Seite: https://www.anwaltinfos.de/muster-disclaimer.html

    Viele Vereinsvorstände sehen sich genötigt, sich mit dem Thema Datenschutz zu befassen.
    Als Hilfestellung für sie, hier ein „Kochbuch“ für den Einstieg in die Thematik.

    Wann bin ich nicht betroffen?

    1. Es werden nur die Adressdaten der Mitglieder in manuellen Karteikarten erfasst.
      Hinweis: Auch Karteikarten unterliegen dem Datenschutz.
    2. Sonstige personenbezogene Daten werden nicht erfasst.
    3. Mitteilungen an die Vereinsmitglieder werden mit der Post zugestellt.
    4. E-Mail, WhatsApp, Facebook und sonstige Social Media-Anwendungen werden nicht zur Vereinskommunikation genutzt (private Nutzung der Vereinsmitglieder untereinander sind hier nicht relevant)
    5. Wir haben keine Internetpräsenz (Weder eine eigene Hompage, noch Seiten bei sonstigen Anbietern/Foren)

    Nur, wenn ich alles bestätigen kann, ist Datenschutz für mich wahrscheinlich kein Thema.

    Welche offiziellen Einsteiger-Informationen gibt es für mich zu diesem Thema?

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutz stellt hierzu (Dok1)
    Anforderungen der Datenschutz Grundverordnung (DS-GVO) an kleine Unternehmen, Vereine, etc.
    zur Verfügung.

    Bei Datenschutzbeauftragter-Info.de findet sich folgender Fachbeitrag mit interessanten Kommentaren: Datenschutz im Verein

    Die ev. Kirche informiert mit diesen Flyern
    (Dok2) Was ist Datenschutz?
    (Dok3) Datenschutz im Ehrenamt

    Ausführliche Informationen:

    Was muss ich nun konkret tun?

    Homepage, Datenschutzhinweis (der Disclaimer sollte schon immer da sein)

    Die Angst vor einer Abmahnung ist gemeinhin groß und für uns unbegründet. Grundlage für die Abmahnung ist der Wettbewerbsvorteil aufgrund reduziertem Aufwands (für den Datenschutzhinweis). Wir machen im Internet keine Geschäft, haben deshalb auch keine Konkurrenten, denen gegenüber wir uns so Vorteile verschaffen.

    Trotzdem bleibt der Verstoß gegen die DS-GVO und somit die Gefahr eines Bußgelds.

    Lösung: Eigener Seite für die Datenschutzerklärung und ein Reiter, Menüpunkt oder Link der von jeder Seite aus erreichbar ist (max. 2 Klicks entfernt).
    Inhalt mit  Muster Disclaimer zusammenklicken, speichern, fertig.

    Der Tabelle im Dok1 entnehmen zusätzlich wir folgende Handlungsfelder:

    1. Benennung Datenschutzbeauftragter (bei 10 oder mehr Personen, die mit den Daten zu tun haben)
    2. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
    3. Datenschutz – Verpflichtung von Beschäftigten
    4. Information – und Auskunftspflichten
    5. Löschen von Daten
    6. Auftragsverarbeitung
    7. Datenschutzverletzungen
    8. Videoüberwachung (ggf.)

    Die Thematik ist mit den Erläuterungen (Seite 2 im Dok1) und den verlinkten Kurzpapieren sehr gut beschrieben. Weiterführende Informationen sie den dort verlinkten Kurzpapieren zu den Themen.

    Link zu meiner Info-Sammlung:

  • Datenschutz im Verein, Übersicht

    Datenschutz im Verein

    Die EU-Datenschutzverordnung ist zum 25.05.2018 zwingend anzuwenden.

    Seit der Verabschiedung 2016 bemühen sich viele Stellen, uns die Rechte, Pflichten und Anforderungen näher zu bringen. Hier eine Auflistung der Themen und Informationen, auf die ich bisher gestoßen bin: Erst als Mindmap und anschließend als HTML-Codes mit Links auf die Quellen.

    [pdf-embedder url=“http://urra01.bn-paf.de/wordpress/wp-content/uploads/2018/05/Datenschutz-im-Verein.pdf“ title=“Datenschutz im Verein“]